Der Anteil der Kategorie A richtet sich an Privatpersonen und gibt nur dem Inhaber das Recht zum Spielen mit permanentem Zugang zum 18-Loch-Parcours und den verschiedenen Anlagen.
Der Anteil der Kategorie B richtet sich grundsätzlich an juristische Personen und gibt nur dem Inhaber das Recht zum Spielen. Allerdings kann der Inhaber sein Recht zum Spielen von Tag zu Tag an eine andere Person seiner Wahl übertragen. Dabei kann immer nur eine Person pro Tag die Anlage nutzen.
Der Erwerb eines solchen Anteils ermöglicht:
- in den Genuss einer echten Aktie zu kommen, die verlauft oder von ihrem Inhaber verliehen werden kann (gemäß der Modalitäten, die im internen Regelwerk des Clubs stehen), sowie das Stimmrecht bei den Hauptversammlungen.
- permanent und mit Vorzug sämtliche Anlagen nutzen zu können: 18-Loch-Parcours, Trainingsgelände, Kompakt-Parcours, Clubhaus, Proshop, Restaurant, Umkleidekabinen, Sauna, persönliches Schließfach, usw.
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die Teilnahme an den Animationen des Clubs mit dem Golf-Sportverein des Golf de La Wantzenau: Wettbewerbe, Mitgliedschaft in den verschiedenen Sektionen (Damen, Senioren, Jugendliche, Mannschaften), Workshops, Einzelstunden usw.
Für den Zugang zur Anlage ist die Lizenz obligatorisch.
| Tarife der Jahresbeiträge |
| Anteil A |
1820€ |
| Ein Paar, das Anteile A besitzt |
2731 € |
| Anteil B |
2548 € |
| Kinder des Mitglieds (14 bis 18 Jahre) |
456 € |
| Kinder des Mitglieds (19 bis 21 Jahre) |
911 € |
| Kinder des Mitglieds (21 bis 25 Jahre) |
1820 € |
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